Betriebskostenabrechnung

Neben unserer Hausverwaltung bieten wir - auch für weitere Verwalter - die Abrechnung der Betriebskosten an.
Wir sind auf dem aktuellen Stand der Betriebskostenverordnung und erstellen für den jeweiligen Abrechnungszeitraum sämtliche relevante Abrechnungen.

Wichtige Bestandteile einer Betriebskostenabrechnung

  • Die Nebenkostenabrechnung nach aktuellen, gesetzlichen Grundlagen
  • Anwendung des passenden Umlageschlüssel für Heizkosten und sämtliche anrechenbaren Nebenkosten.
  • Berechnung der von Mietern fälligen Vorauszahlungen
  • Prüfung der Abrechnung von Energie- und sonstigen Kosten

Die Abrechnung von Betriebskosten sind für Vermieter nicht gewinnbringend jedoch verpflichtend.
Kosten welche von Versorgungsunternehmen, dem Staat oder von Versicherungen anfallen müssen fair und gesetzeskonform auf die Mieter umgelegt werden.

Betriebskostenabrechnung und Nebenkostenabrechnung vom Immobilienfachwirt

Unser Service und unsere Erfahrung helfen Ihnen die Betriebskostenverordnung rechtssicher und fair zu erledigen. Sie erhalten die Abrechnungen für Ihre Mieter und sind so in der Lage die fälligen Kosten korrekt umgelegt auf Ihre Mieter zu verteilen.

Unseren Service leisten wir für Eigentümer von Wohnungen, Mehrfamilienhäusern und Gewerbeobjekten sowie an Hausverwaltungen und sonstige Verfügungsberechtigte von Liegenschaften.
Die Bearbeitung erfolgt in Absprache der notwendigen Unterlagen oder im Rahmen eines vorab zu vereinbarenden persönlichen Beratungsgesprächs in unserem Büro in Rosbach/Rodheim.

Was muss der Vermieter erledigen?

  • Der Vermieter muss alle Mietverträge unter Beifügung einer aktuellen Mieterliste mit deren Daten (Anschrift; Personenzahl, Mieterwechsel und/oder Leerstände etc.) vorlegen
  • Wir erhalten die Aufstellung der Wohn- u. Nutzfläche des Objekts, die Aufstellung der Umlageschlüssel (Personenzahl, Verbrauch, Wasseruhren, Quadratmeter) und die Aufstellungen der geleisteten Vorauszahlungen Ihrer Mieter.
  • Als Vermieter reichen Sie reichen die Belege sämtlicher Betriebskosten, und – wenn vorhanden – Ihre letzte Betriebskostenabrechnung ein. Nach § 556 BGB muss der Vermieter die Betriebskostenabrechnung binnen eines Jahres nach Ende der Abrechnungsperiode erstellen.

Damit die Betriebskostenabrechnung innerhalb der Abrechnungsfrist zugestellt werden kann, müssen Sie uns die vollständigen Unterlagen bis spätestens 2 Monate vor Ende der Abrechnungsperiode übergeben.

Was erledigen wir für Sie?

  • Die Abrechnung: Wir prüfen und erstellen die Verteilungsschlüssel anhand der Mietverträge.
  • Wir übernehmen die Verteilung und Berechnung der Betriebskosten.
  • Sie erhalten für den Mieter eine unterschriftsreife Abrechnung der umlagefähigen Betriebskosten (gem. Betriebskostenverordnung) soweit in Ihrem
  • Mietvertrag vereinbart sowie ein Exemplar für Ihre Akten. Nicht geprüft wird von uns die Richtigkeit der einzelnen Kostenbelege.

Wieviel kostet die Abrechnung?

Der Service erfolgt gegen folgende Gebühren:

40 Euro Grundgebühr je Mietshaus – zuzüglich 20 Euro je Mietverhältnis.
Für eine vermietete Eigentumswohnung fallen 30 Euro und für ein Einfamilienhaus 45 Euro an.
Ist während des Abrechnungszeitraums ein Mieterwechsel angefallen, werden 15 Euro Aufpreis berechnet.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund der geringen Gebühren nur vollständige Unterlagen bearbeiten können.  Nach vorheriger Absprache werden für aufwendige Recherche-Tätigkeiten / Nachfragen zusätzlich 60 Euro pro Stunde berechnet.
Die Preise verstehen sich jeweils inklusive Umsatzsteuer. Die Kosten können Sie bei fremdgenutzten / vermieteten Wohnungen von der Steuer absetzen.

Abrechnung vom Profi

Wenn Sie uns mit der Betriebskostenabrechnung beauftragen möchten, melden Sie sich. Wir beantworten Ihnen Ihre Fragen gerne im persönlichen Gespräch.

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